Digitale Amtstafel

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Digitale Amtstafel - rechtliche Bekanntgabe

Gemäß Artikel 32 des Gesetzes 69/2009 gelten ab dem 1. Januar 2010 die Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Verwaltungsakten und Maßnahmen mit rechtlicher Publizitätswirkung als erfüllt, wenn die Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen, die dazu verpflichtet sind, diese auf ihren Websites veröffentlichen.

Das Online-Register ist das Instrument, mit dem die Handelskammer Bozen ihren Verpflichtungen zur rechtlichen Publizität und zur Gewährleistung der Bestimmtheit der Wirkungen der von der Kammer erlassenen Rechtsakte, auch im Hinblick auf die Rechtsmittelfrist, nachkommt.

Die Veröffentlichung der Akten dient auch der Bekanntmachung und Transparenz der Verwaltungstätigkeit gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 241/1990.

Auf dieser Seite der Website der Handelskammer werden daher die Verwaltungsmaßnahmen und alle anderen veröffentlichungspflichtigen Handlungen der Handelskammer Bozen veröffentlicht.

Maßnahmen anderer öffentlicher Einrichtungen, die veröffentlicht werden müssen, werden ebenfalls veröffentlicht.